5.5     Registerkarte BNotK

BNotK ist die Abkürzung für Bundesnotarkammer. Auf der Registerkarte BNotK können Sie die Benutzung des Fernsignaturdienstes der BNotK ein- und ausschalten. Damit Sie diese Funktion benutzen können, setzen Sie einen Haken in die Checkbox „Ja, der Fernsignaturdienst soll verwendet werden“.

Voraussetzung für die Benutzung des Fernsignaturdienstes der BNotK ist eine Authentisierungskarte der BNotK, die dazugehörige PIN und einen Chipkartenleser.

Wenn die Checkbox auf dieser Registerkarte ausgewählt ist,

·     werden automatisch die Konfigurationsparameter in Dialogabschnitt „Konfiguration“ angezeigt. Diese Angaben sind nicht editierbar.

·     wird in der Funktion „Signieren“ auf der Dialogseite „Schlüssel wählen“ unter „Speicherort des Schlüssels“ der Button „BNotK Fernsignaturdienst“ angezeigt. Das benötigte Authentisierungszertifikat wird nach dem Einlegen der Authentisierungskarte der BNotK und der Eingabe der PIN angezeigt.

·     wird ein möglicherweise zuvor angezeigter Button mit einem Chipkartenleser zum Signieren mit Signaturkarte nicht mehr angezeigt. Zum Signieren mit Signaturkarte muss zuvor die Checkbox auf dieser Registerkarte wieder abgewählt werden.

Registerkarte BNotK

Abbildung 18: Registerkarte BNotK