Mit Governikus DATA Boreum kann mit einem geeigneten Chipkartenleser und einer Signaturkarte eine qualifizierte elektronische Signatur für eine Datei erstellt werden. Ebenso kann mit Governikus DATA Boreum mit einem geeigneten Chipkartenleser und einer Siegelkarte ein qualifiziertes elektronisches Siegel für eine Datei erstellt werden. Technisch sind diese Vorgänge identisch. Qualifizierte elektronische Signatur und qualifiziertes elektronisches Siegel haben jedoch unterschiedliche Rechtswirkungen.
· Qualifizierte elektronische Signatur: Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt, siehe eIDAS-Verordnung, Abschnitt 4, Artikel 25, Ziffer 2.
· Qualifiziertes elektronisches Siegel: Die Frage nach der rechtlichen Wirkung eines qualifizierten elektronischen Siegels kann von Seiten der Governikus KG für kein Szenario beantwortet werden. Dies ist unter anderem abhängig vom Siegelzweck und davon, was nach dem Siegeln mit der gesiegelten Datei geschehen soll. Hier greifen in unterschiedlichen Kontexten und Fachverfahren unterschiedliche Gesetze, Verordnungen oder Regelungen. Eine Bewertung der Rechtswirkung eines qualifizierten elektronischen Siegels muss der Fachjurist Ihrer Institution abgeben, siehe auch eIDAS Verordnung Abschnitt 5, Artikel 35.
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Hinweis: Wenn im Folgenden von Signaturkarten und qualifizierten elektronischen Signaturen die Rede ist, gelten die beschriebenen Vorgänge technisch genauso für Siegelkarten und qualifizierte elektronische Siegel. |