Sowohl im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG), als auch des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) sind nachweisbare bzw. sichere Zustimmungen durch die Antragsteller*innen essenziell.
Nutzerkonten können gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Identifizierung und Authentifizierung bei Inanspruchnahme von digitalen Verwaltungsleistungen genutzt werden.
Der Nachweis der Identifizierung der Nutzenden ist dabei prinzipiell flüchtig, weshalb die Zustimmung zur Antragsabgabe in nachfolgenden Prozessen ohne weitere Maßnahmen nicht nachgewiesen werden kann.
Governikus ID Crucis ist ein zentraler Baustein, um einheitlich eine nachweisbare Zustimmung von einer oder mehreren Personen bzw. Unternehmen zu erhalten.
Mehrere gemeinsam antragstellende Personen können getrennt voneinander zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Geräten rechtssicher ihre Zustimmungen abgeben.
Die Zustimmung (digitale Unterschrift) zu einer digitalen Antragstellung ist dabei je nach Rechtslage und Angebot des Onlinedienstes:
- für antragstellende Bürger*innen via Identifizierung mittels Online-Ausweis (Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte für Unionsbürger:innen) am Nutzerkonto (BundID) möglich oder
- für Unternehmen und Organisationen durch die Identifizierung mittels „Mein Unternehmenskonto“ auf ELSTER-Basis.
Durch die Auslagerung der Zustimmungseinholung werden die Prozessabläufe für alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung deutlich vereinfacht.
Dabei greift ID Crucis unter anderem auf den eID-Server Governikus ID Panstar (auch als Governikus eID-Service) zurück und kann zusätzlich für eine temporäre Authentisierung im Consent-Workflow auch über Governikus ID Mercury an ID Panstar angebunden werden. Zudem unterstützt ID Crucis die schriftformwahrende Zustimmung von Unternehmen durch Identifizierung mittels Mein UK (ELSTER) durch die Anbindung an ID Mercury und steht als Bestandteil der Anwendung Governikus des IT-Planungsrates Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung.