Governikus beBPo as a Service übernimmt alle Aufgaben zur Absicherung der elektronischen Kommunikation zwischen „Behörden“ und Gerichten über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).
Sicherer elektronischer Rechtsverkehr: Gemäß Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sind Behörden seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Spätestens zum 1. Januar 2022 (je nach Bundesland ggf. auch früher) besteht zudem die Verpflichtung, den ERV auch für die Übermittlung an die Justiz zu nutzen.
Zu den Behörden im Sinne des Gesetzes zählen neben den Behörden auch Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie weitere Personen, Berufsgruppen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann.
Zu nennen sind hier beispielsweise Sparkassen, kassenärztliche Vereinigungen, Berufsgenossenschaften, Steuerberater etc.
Um Ihnen die Einführung eines beBPo möglichst einfach zu machen, bietet Governikus für die Kommunikation zwischen „Behörden“ und Justiz das besondere Behördenpostfach als Service an. beBPo as a Service zeichnet sich durch eine sehr einfache Handhabung und geringen Aufwand auf Kundenseite aus. Basis unseres Serviceangebots sind dabei ausschließlich von Governikus entwickelte, etablierte und vielfach eingesetzte Softwareprodukte. Die Anbindung eines beBPo erfolgt unter Nutzung eines E-Mail-Servers, so dass Mitarbeitende für den elektronischen Rechtsverkehr die gewohnte E-Mail-Infrastruktur nutzen können. Sowohl ein- als auch ausgehende Nachrichten können in bzw. mit Microsoft Outlook oder anderen E-Mail-Systemen empfangen und versendet werden.