Gemäß IT-Staatsvertrag koordiniert der IT-Planungsrat die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und steuert Vorhaben des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens (E-Government). Die E-Government-Vorhaben orientieren sich an der Nationale E-Government Strategie (NEGS), die der IT-Planungsrat beschlossen und 2015 aktualisiert hat. Die NEGS ist eine von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam erarbeitete und gemeinsam verfolgte politische Leitlinie, um das E-Government und die Informationstechnik der Verwaltungen weiterzuentwickeln und insbesondere den Aspekt einer föderalen Arbeitsteilung und fachübergreifenden Zusammenarbeit zu stärken.
Anwendungen sind IT-Lösungen, die aus Projekten oder projektähnlichen Strukturen des IT-Planungsrats hervorgegangen sind und nun gemeinsam genutzt, dauerhaft betrieben und weiterentwickelt werden.
Demnach wird von einer Anwendung gesprochen, wenn eine E-Government-Lösung nach entsprechender Konzeptions-, Entwicklungs- und Testphase zur Unterstützung der Prozesse in der öffentlichen Verwaltung zum regelmäßigen Einsatz kommt.
Darüber hinaus sind sich Bund und Länder einig: Deutschlands Verwaltung soll zu einem Vorbild bei der Digitalisierung werden. Das ist nur möglich, wenn neue Strategien für den Einsatz entsprechender IT-Lösungen von allen föderalen Ebenen gemeinsam entwickelt werden. Dazu ist eine flexible, aber auch konstante Kooperation notwendig, die mit dem Tempo der Digitalisierung Schritt hält.
Deshalb hat der IT-Planungsrat eine kleine, agile Organisation etabliert, die entsprechende Kompetenzen und Ressourcen in sich vereint: die FITKO (Föderale IT-Kooperation) unter Leitung von Frau Dr. Schmidt mit Sitz in Frankfurt am Main. Träger sind alle Länder und der Bund.