Paneldiskussion
“Gesundheitswesen trifft Behörde: Digitalisierung zwischen Vorschriften und Realität“
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird häufig auf die Anwendungen der gematik reduziert. Das greift jedoch viel zu kurz; denn viele Institutionen des Gesundheitswesens unterliegen einer Reihe von weiteren Vorgaben und Gesetzen. Beispiel Krankenhäuser und Krankenkassen: Diese sind in der Regel auch Behörden, weshalb hier u. a. auch das OZG oder das EGovG greifen. Die eIDAS-VO darf ebenfalls nicht vergessen werden. Der nicht-synchronisierte Ursprung der gesetzlichen Anforderungen stellt das Gesundheitswesen vor erhebliche Herausforderungen, die entgegen der eigentlichen Intention Medienbrüche erzeugen.