Elektronischen Daten und Dokumenten fehlen per se wichtige Eigenschaften, u.a. Integrität und Authentizität. Doch ohne diese ist verlässliches und vertrauensvolles Handeln im Netz nicht möglich.
Auch für das Thema Willenserklärung, das auf Papierdokumenten mit einer händischen Unterschrift dokumentiert ist, braucht es ein elektronisches Äquivalent. Elektronische Signaturen, ihre Validierung und eine beweiswerterhaltende Langzeitaufbewahrung sind hier die Antworten, die mit etlichen rechtlichen und technischen Vorgaben einhergehen, von der europäischen eIDAS-Verordnung, über das Vertrauensdienstegesetz, bis hin zu Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Governikus hat einige Lösungen im Portfolio, die je nach Anwendungsszenario eingesetzt werden können.