Anwendungsbereich und Weiterentwicklungschancen von ID Crucis

Gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) können Nutzerkonten zur Identifizierung und Authentifizierung bei Inanspruchnahme von digitalen Verwaltungsleistungen genutzt werden. Dabei ist die Identifikation der Nutzenden durchweg flüchtig, weshalb die Zustimmung zur Antragsabgabe in anschließenden Prozessen ohne weitere Maßnahmen nicht nachgewiesen werden kann. Dank Governikus ID Crucis können nachweisbare Zustimmungen von mehreren Antragstellenden jetzt einfach und komfortabel zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Geräten erfolgen.

Projekt „Weiterentwicklung ID Crucis“

Governikus ID Crucis ist ein zentraler Baustein für die nachweisbare Zustimmung zu einer digitalen Antragstellung durch eine oder mehrere Person(en) bzw. Unternehmen. Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung ist ID Crucis somit eine optimale Ergänzung, sowohl für alle EfA-Prozesse als auch sonstige OZG-Leistungen, insbesondere im Zusammenspiel mit der BundID bzw. dem Unternehmenskonto. Die Zustimmung stellt hierbei die Willenserklärung zur Antragstellung dar. Diese kann sowohl schriftformwahrend durch einen digitalen Ersatz der händischen Unterschrift erfolgen, als auch für Verwaltungsleistungen ohne Schriftformerfordernis erteilt werden.

Im Rahmen des Digitalisierungsbudget geförderten Projektes „Weiterentwicklung ID Crucis“ wurde die Governikus-Lösung dahingehend verbessert, dass die Zustimmung von mehreren Antragstellenden auch getrennt zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Geräten erfolgen kann. So wird die Nutzungsfreundlichkeit vieler OZG-Anwendungen deutlich gesteigert bzw. digital sogar praktisch erstmals anwendbar gemacht. Mit ID Crucis wird die gemäß OZG und den technischen Richtlinien des BSI geforderte Verbindung des Antrages (Formular) und der schriftformersetzenden Identifizierung realisiert. Dadurch ist ein Nachweis der Herkunft der Daten (Authentizität) und der Schutz der Daten vor Veränderungen (Integrität) gewährleistet. Hierzu werden im Antrags-PDF die Identitätsdaten sowie die Zustimmungsdaten inkl. der Identifizierungsmethode zusammengefasst und einheitlich in einem Zustimmungsbericht für ein oder für mehrere Antragsstellende dargestellt. Eine Prüfung und dauerhafte Beweiswerterhaltung der Zustimmungen zur Antragstellung sind somit in allen nachfolgenden Prozessen möglich.

Technische und datenschutzrechtliche Herausforderung

Die orts- und zeitunabhängige Zustimmung mehrerer Personen zu einem Antrag rechtskonform zu gewährleisten, ist in dem ganzen Prozess wohl die größte Herausforderung. Denn neben datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind auch (Daten-)sicherheits- und Informationspflichten zu erfüllen. Zusammen mit der Serveranwendung ID Crucis werden datenschutzrechtliche Dokumente bereitgestellt, die vom Sicherheitsmanagement der Betreibenden gesichtet, bedarfsgerecht angepasst und einfach eingebunden werden können.

Governikus ID Crucis steht im Rahmen des IT-Planungsrats-Produktes „Anwendung Governikus“ Bund, Ländern und Kommunen kostenfrei zur Verfügung.

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