Die Erfolgsgeschichte des EGVP

Vor zwei Jahrzehnten begann eine Revolution im deutschen Rechtswesen: der elektronische Rechtsverkehr (ERV). Mit der Einführung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) im Jahr 2004 wurde der Grundstein für eine Digitalisierung gelegt, welche bis heute maßgeblich Auswirkungen auf das juristische Arbeiten hat.

Dieser Artikel beleuchtet die Geschichte des EGVP, welche Rolle Governikus dabei spielt und zeigt die wesentlichen Meilensteine auf, die den ERV zu einem Erfolg machten.

Die Anfänge des EGVP

Am Anfang standen eine Technologie und eine Idee: Der von uns mitentwickelte sichere Transportstandard OSCI wurde zu dieser Zeit in den ersten Projekten in die Fläche ausgerollt und zog auch die Aufmerksamkeit der Justiz auf sich – es entstand der Gedanke, auf der Basis dieses neuen Standards eine sichere Kommunikationsinfrastruktur für den Nachrichtenaustausch zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten aufzubauen.

Zunächst benötigte es einen rechtlichen Rahmen für eine solche Infrastruktur. Diesen schuf die Bundesregierung am 19.11.2004 mit der die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof. Damit konnte ab dem 1. Dezember 2004 der Schriftverkehr mit diesen beiden Gerichten rechtswirksam auch in elektronischer Form abgewickelt werden.

Zunächst als Pilotprojekt im Dezember 2004 ins Leben gerufen, wurde mit dem EGVP erstmals eine Plattform geschaffen, die es erlaubte, Dokumente elektronisch und rechtssicher zu versenden. Dies führte zu einer erheblichen Zeitersparnis, einer Reduzierung der Verwaltungskosten und einer Minimierung des Risikos von Übertragungsfehlern.

Governikus: Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg

Eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und dem Erfolg des EGVP spielten wir von Governikus. Als Anbieter von IT-Sicherheitslösungen und Software für den öffentlichen Sektor waren wir von Anfang an maßgeblich an der Entwicklung des EGVP beteiligt. Die Lösungen stellten sicher, dass die elektronische Kommunikation nicht nur effizient, sondern auch sicher und rechtsverbindlich ablief. Wir entwickeln und betreuen das EGVP bis heute und sorgen kontinuierlich für dessen Weiterentwicklung und Anpassung an neue rechtliche und technische Anforderungen.

Wichtige Meilensteine des elektronischen Rechtsverkehrs

Als Pilotprojekt 2004 konzipiert, zeigte sich schnell das große Potenzial dieser neuen Kommunikationsform. Die ersten Nutzenden, vorwiegend Gerichte und Anwält:innen, berichteten von einer deutlicher Steigerung der Effizienz und einer erleichterten Zusammenarbeit.

Bis 2013 hatte sich das EGVP in vielen Bereichen des Rechtsverkehrs etabliert. Wichtige gesetzliche Änderungen, wie die Einführung des § 130a ZPO, der die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Schriftsätzen regelte und die Basis für die Errichtung der sicheren Übermittlungswege legte, trugen dadurch zur weiteren Verbreitung bei. Immer mehr Gerichte und Anwält:innen nutzten das EGVP, um Schriftsätze und Dokumente elektronisch auszutauschen.

Ein weiterer bedeutender Meilenstein war die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) im Jahr 2016. Diese Neuerung stellte einen wichtigen Schritt zur flächendeckenden Nutzung des ERV dar. In den ersten Jahren bestand für Anwält:innen nur eine passive Nutzungspflicht: Sie mussten für die Gerichte adressierbar sein. Seit 2022 sind darüber hinaus alle Rechtsanwält:innen verpflichtet, Dokumente nur noch elektronisch an die Gerichte zu übersenden.

Ab dem 1. Januar 2018 wurde die Nutzung des ERV für Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts verpflichtend. Zunächst auch hier nur auf der Empfangsseite, ab dem 01.01.2022 aber auch auf der Senderseite. Die Übermittlung von vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen, die eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts bei Gericht einreicht, muss ab diesem Zeitpunkt elektronisch erfolgen. Die Einführung dieser Pflichtnutzung markierte einen weiteren entscheidenden Schritt zur vollständigen Digitalisierung des Rechtsverkehrs in Deutschland. Dank der Vorarbeit und der kontinuierlichen Verbesserungen des EGVP durch uns, konnte dieser Übergang reibungslos vollzogen werden.

Weitere spezielle Postfächer

Im Zuge der Weiterentwicklung des EGVP wurden auch spezielle Postfächer für verschiedene Berufsgruppen und Organisationen eingeführt:

  • Elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt): Dieses Postfach ermöglicht es Steuerberater:innen, sicher und rechtsverbindlich mit Finanzbehörden und anderen Beteiligten zu kommunizieren. Ähnlich wie das beA für Anwält:innen, erleichtert das beSt die digitale Kommunikation und den Dokumentenaustausch im Steuerwesen.
  • Besonderes Behördenpostfach (beBPo): Das beBPo ermöglicht Behörden auf sichere Weise elektronisch miteinander zu kommunizieren. Dies fördert die Effizienz und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen staatlichen Stellen und erleichtert seitdem die elektronische Bearbeitung von Verwaltungsverfahren.
  • Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO): Das eBO wurde eingeführt, um Bürger:innen und Organisationen einen sicheren Kommunikationskanal mit Behörden und Gerichten zu bieten. Dieses Postfach ermöglicht es Privatpersonen und Unternehmen, Dokumente und Schriftsätze elektronisch und rechtssicher zu übermitteln.

Fazit

Der elektronische Rechtsverkehr hat in den letzten 20 Jahren eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen. Was 2004 mit der Einführung des EGVP begann, hat sich heute zu einem unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Rechtswesens entwickelt. Wesentlichen Anteil an diesem Erfolg hatten wir mit unseren innovativen und sicheren IT-Lösungen als Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des ERV. Heute profitieren Gerichte, Anwält:innen, Steuerberater:innen, Behörden und Bürger:innen von einem effizienten, sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikationsweg. Er erleichtert den Arbeitsalltag erheblich und verbessert die Qualität der rechtlichen Zusammenarbeit.

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