Teil II: Wie bekommen wir Europa digital?

Willkommen zum zweiten Teil der Blogreihe: „Wie bekommen wir Europa digital?“. Im ersten Teil dieser Reihe beschäftigten wir uns mit eIDAS und der Zukunft der digitalen Identitäten. In diesem Artikel berichte ich Ihnen nun von der im April 2024 verabschiedeten eIDAS 2.0-Verordnung sowie der einhergehend geplanten EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet). Die Nutzer:innen rücken ins Zentrum, da diese den Grundstein für eine echte digitale Kommunikation zwischen Bürger:innen, öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft bilden.

Was ist neu bei eIDAS 2.0?

Bereits mit der eIDAS Verordnung aus 2014 wurde in Europa etwas geschaffen, was noch kein Staatenbund vorher geschafft hat: Die gesetzliche Vereinheitlichung von grenzüberschreitenden elektronischen Identifizierungen und weiteren elektronischen Basisdiensten – der Grundstein für die europaweite Digitalisierung. Dieser Ansatz wird nun mit der Novellierung konsequent fortgesetzt.

Ein wesentlicher Aspekt ist die grenzüberschreitende Nutzung nationaler elektronischer Identifizierungsmittel. Eine digitale Brieftasche, die die elektronische Identität der Bürger:innen trägt, soll ab 2026 verfügbar sein. Alle Mitgliedsstaaten sind dann dazu verpflichtet, ihren Bürger:innen ein Wallet zur Verfügung zu stellen und diese untereinander anzuerkennen. In der digitalen Brieftasche sollen neben dem elektronischen Personalausweis auch der digitale Führerschein, der Reisepass, Gesundheitsdaten, Abschlusszeugnisse, Urkunden oder Tickets gespeichert werden. Außerdem wird die Anmeldung bei Behördenportalen sowie in Teilen der Privatwirtschaft durch die digitale Identität vereinfacht – und das europaweit, denn Nutzende können mit der sog. „EUDI-Wallet“ grenzüberschreitend digitale Services nutzen.

Zwar sind elektronische Identitäten bereits heute schon grenzüberschreitend innerhalb der EU im Einsatz (eIDAS 1.0), verpflichtend sind diese jedoch nur im Kontext der öffentlichen Verwaltung. Es fehlte bisher die Alltagsrelevanz zur Nutzung, wie etwa in der Privatwirtschaft. Zukünftig sollen Zahlungsfreigaben, Bankangelegenheiten, Mietverträge, Flugbuchungen, die Anmietung eines Autos und vieles mehr bequem digital durchgeführt werden können.

Wie wird eIDAS im deutschen Kontext umgesetzt?

Das Innenministerium hat einen Konsultationsprozess für das deutsche Wallet ins Leben gerufen. Konkret bedeutet dies, dass Expert:innen sowie die Zivilgesellschaft regelmäßig ihr Feedback zum aktuellen Stand geben sowie die Bundesregierung eine Ausschreibung zur Entwicklung von Wallet-Prototypen ins Leben gerufen hat. Die ersten Prototypen stehen voraussichtlich ab Mitte nächsten Jahres zur Verfügung.

Bis zum Fristende Mitte 2026 müssen Bürger:innen jedoch nicht warten, um sich online sicher identifizieren zu können: Für das deutsche Identifizierungssystem besteht der Online-Ausweis schon seit vielen Jahren. Schon heute löst dieser die Identifizierungsprobleme auf höchstem Sicherheitsniveau. Seit Einführung der Online-Ausweisfunktion gestaltet Governikus das deutsche eID-System sowie die europäische Interoperabilität im Sinne der eIDAS-Verordnung aktiv mit und besitzt bereits eIDAS-konforme Lösungen.

Entscheidung der Datenübermittlung liegt bei den Bürger:innen

Gerade beim Thema Datenschutz und -sicherheit gab es besonders in Deutschland gesellschaftliche Vorbehalte in der Vergangenheit. Die Revision der gesetzlichen Grundlage zeigt das Bewusstsein gegenüber den Bedenken hinsichtlich der strengen Datenschutzverordnung innerhalb der EU. Es braucht konkrete Lösungsansätze, die ihnen entgegenwirken. Jede:r Bürger:in entscheidet selbst, an wen und in welchem Zusammenhang personalisierte Daten weitergegeben werden. Dies ist eine wichtige Information, die in meinen Augen nicht offen genug kommuniziert werden kann. Nicht die Mitgliedsstaaten alleine entscheiden, in welchen Fällen Bürger:innen die eID einsetzen können.

Ein wesentlicher Aspekt für den Erfolg in den skandinavischen Ländern war eine frühe und eindeutige Kommunikation der Vorteile für Bürger:innen, Unternehmen und Gesellschaft als Ganzes. Eine solche Aufklärungskampagne würde auch Deutschland im Zuge der Digitalisierung helfen.

Wie geht es weiter?

Da wir bei Governikus seit 2016 mit dem Online-Ausweis die europäische Interoperabilität im Sinne der eIDAS-Verordnung aktiv mitgestalten, wollen wir auch in Zukunft Identifizierungsprobleme auf höchstem Sicherheitsniveau für Europa lösen. Bis zum Fristende Mitte 2026, zu dem jeder EU-Mitgliedsstaat seinen Bürger:innen eine Wallet zur Verfügung stellen muss, halten wir Sie gerne in unserem Blog auf dem Laufenden.

Bleiben Sie digital.

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