Gesundheitsdaten und Meldedaten von Versicherten unterliegen einem hohen Schutzbedürfnis. Lange Zeit war es Krankenkassen und Versicherungen nicht möglich, Daten ihrer Versicherten automatisiert mit Melderegistern abzugleichen. Mit der zum 01.10.2023 in Kraft getretenen Richtlinie des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist der Abgleich von Meldedaten nicht nur erlaubt, sondern gilt als Voraussetzung für die Kommunikation mit Versicherten, zum Beispiel zum Versand der elektronischen Gesundheitskarte. Damit ist sichergestellt, dass besonders sensible und schützenswerte Informationen rund um versicherte Personen auch nur eben jene Personen erreichen.

Automatisierter Abgleich von Meldedaten über OSCI/XTA-Infrastruktur

Damit der Datenabgleich effizient und sicher zwischen Krankenkassen und Versicherungen auf der einen und Meldebehörden auf der anderen Seite funktioniert, bedarf es einer Lösung, die die Datenübermittlung über abgesicherte Transportwege ermöglicht. Der Datenabruf aus den Melderegistern erfolgt über die sichere OSCI/XTA-Infrastruktur. OSCI-Nachrichten gewährleisten Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit in der Kommunikation und bilden dank dieser Eigenschaften den Standard für die sichere Datenübermittlung in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands. Der Meldedatenabgleich ist ein Service, der im Standard XMeld definiert ist und von allen Meldebehörden in Deutschland angeboten wird. Dadurch ist festgelegt, welche Daten in welcher Form Meldebehörden und Krankenkassen bzw. Versicherungen austauschen. Ein aufwändiges Abfragen und Aktualisieren von Adressdaten der Versicherten oder Fehler durch manuelle Eingaben sind damit ausgeschlossen. Krankenkassen und Versicherungen haben damit jederzeit die richtigen Kontaktinformationen zu ihren Versicherten.

Sichere Datenübermittlung bei der Beantragung von Elterngeld

Auch in einem anderen Kontext findet eine Datenübermittlung über sichere Transportwege statt: Bei der Beantragung von Elterngeld sind Informationen über die Dauer und Höhe der Zahlungen von Mutterschaftsgeld notwendig. Diese Daten müssen ebenfalls zwischen Krankenkassen bzw. Versicherungen und Behörden, in diesem Fall den Elterngeldstellen, besonders geschützt und ausgetauscht werden. Hierfür wurde der Standard XFamilie definiert, der inzwischen ebenfalls verpflichtend von Krankenkassen bzw. Versicherungen eingehalten werden muss. Die Übermittlung der sensiblen Daten erfolgt auch hier über die etablierte OSCI/XTA-Infrastruktur. Auch mit anderen Produkten, zum Beispiel zur Identifizierung versicherter Personen oder zur Langzeitaufbewahrung sensibler Daten, unterstützen wir Krankenkassen bzw. Versicherungen bei digitalen Prozessen und dem Einhalten rechtlicher Anforderungen.

Mit ID Crucis und der Online-Ausweisfunktion kann beispielsweise der Kindergeldantrag bei der Behörde sowie die Zustimmung zum Antrag digital und nachweisbar durchgeführt werden. Dabei kann die Zustimmung von mehreren Antragstellenden auch getrennt zu unterschiedlichen Zeiten, an unterschiedlichen Geräten erfolgen.

Good to know: Erfahren Sie alles Wichtige zu dem Standard für sichere Behördenkommunikation in unserem kostenfreien OSCI-Whitepaper.

Beitrag teilen